Willkommen bei McCube – den Häusern zum Mitnehmen!

Bauen am Pachtgrund mit McCube

Nicht jede/r erbt heutzutage ein Grundstück und Studien ergeben: es wird für junge Menschen immer schwieriger, Eigentum zu schaffen. Doch es gibt eine wenig bekannte Alternative: Bauen am Pachtgrund mit einem Baurechtsvertrag  oder Superädifikat. McCube- Häuser zum Mitnehmen – ist dazu wie geschaffen! Denn wer will schon sein Grundstück von Pächtern zubetonieren lassen?

Vorteile für GrundstückseigentümerInnen:

  • Das Grundstück bleibt als Wertanlage erhalten.
  • Kein Mähen, Heckenschneiden, Schneeräumen – das erledigt alles der Pächter.
  • Kein Risiko. Vertraglich werden Rechte und Pflichten geklärt.
  • Regelmäßige Einnahmen!

Vorteile für PächterInnen:

  • Geringeres Budget nötig
  • Das vorhandene Geld kann in eine bessere Ausstattung des McCube investiert werden. Z.B. ökologisch hergestellte Möbel oder eine Photovoltaik-Anlage.
  • Flexibilität bleibt voll erhalten – wer sich in einer neuen Gegend niederlassen will, nimmt den McCube mit und verkauft den Baurechtsvertrag.

Das klingt zu schön um wahr zu sein? Und du fragst dich jetzt, wie es ganz konkret funktioniert? Hier findest du die wesentlichsten Antworten auf deine Fragen zusammengefasst:

Wem gehören Haus und Grund?

Das Grundstück bleibt im Eigentum des Verpächters, der Pächter erhält ein Baurecht, das auch im Grundbuch eingetragen wird. Der darauf auf dem Pachtgrund errichtete McCube ist im Eigentum des Pächters und Errichters. Eine Alternative zum Baurechtsvertrag ist ein Superädifikat. Darüber wird auch das Bauen auf fremdem Grund geregelt, allerdings nicht zwingend über einen Eintrag im Grundbuch.

Wer vergibt Baurechtsverträge auf Pachtgrund?

Sehr häufig sind das Großgrundbesitzer wie die Bundesforste, Kirche und Klöster, Stiftungen sowie auch Gemeinden. Aber auch viele private Grundbesitzer, die den Grund für die Kinder oder als Wertanlage halten.

Wie hoch ist der Pacht/ Baurechtszins?

Der Pacht/ Baurechtszins liegt meist zwischen 1 und 4 Prozent vom Grundstückswert pro Jahr. Das heißt er hängt stark von der Lage des Grundstücks und den ortsüblichen Quadratmeterpreisen ab. Für ein Grundstück mit 1000m² in einer österreichischen Kleinstadt (Kaufpreis je m² 200 Euro) sind demnach zwischen 166 und 666 Euro im Monat zu zahlen.

McCube-City entsteht auf Pachtgrund in Scheibbs

 

Welche Steuern und Gebühren fallen an?

Der Verpächter muss die Pachteinnahmen im Rahmen einer Einkommensteuererklärung versteuern. Für den Abschluss eines Baurechts fällt Grunderwerbsteuer (GrESt) an, obwohl gar kein Grundstück erworben wird. Für den Pächter und Baurechtsnehmer ist das aber günstiger als für einen Grundstückskäufer. Die 3,5 Prozent Steuer werden nicht vom Wert des Pachtgrundes, sondern nur vom 18-fachen jährlichen Baurechtszins berechnet. Dieser Wert ist auch die Grundlage für die 1,1 Prozent Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch.

Was wird in einem Baurechtsvertrag geregelt?

Grundsätzlich alles von der Höhe des Zinses über Pflege des Grundstücks bis hin zu möglichen Auflagen zur Bebauung. Letzteres ist aber eher unüblich. Im Rahmen der örtlichen Bebauungsrichtlinien kann ein Pachtgrund wie das eigene bebaut werden. Die Dauer des Baurechts wird auch im Vertrag geregelt. Sie muss mindestens 10 Jahre und darf maximal 100 Jahre betragen. Bleibt der McCube mit Ablauf des Vertrages am Grundstück, fällt er ins Eigentum des Verpächters. Der Pächter erhält dafür nur eine Entschädigung von 25 Prozent des von einem unabhängigen Gutachter geschätzten Marktwerts. Auch ein Vorkaufsrecht kann vereinbart werden.

Kann ein Baurechtsvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Eine vorzeitige Kündigung ist für beide Seiten nicht vorgesehen. Einzige Ausnahme:
Wird der Baurechtszins für zumindest zwei Jahre nicht bezahlt, darf der Grundstückseigentümer kündigen. Das Haus fällt dann an den Grundbesitzer. Die einvernehmliche Auflösung des Vertrages kann natürlich jederzeit zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden.

Kann ein Baurecht vererbt, weitergegeben oder verkauft werden?

Ja, kann es. Im Falle eines Verkaufs empfehlen wir unbedingt einen Makler oder Notar, der mit Verkäufen von Baurechten erfahren ist, hinzuzuziehen.

Nähere Infos

 

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